Jedes Jahr am dritten Dienstag im September (Prinsjesdag) legt der Finanzminister den nationalen Haushalt für das kommende Jahr sowie die Haushaltserläuterung (die sogenannte Miljoenennota) vor.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Änderungen im niederländischen Steuersystem.
Änderungen bei den steuerlichen Regelungen zur Unternehmensnachfolge
Die Regierung will die Unternehmensnachfolgeregelung (nl: Bedrijfsopvolgingsregeling, BOR) und die Übertragungsregelung für wesentliche Beteiligungen (nl: doorschuifregeling aanmerkelijk belang, DSR ab) beibehalten. Sie will die Regelungen jedoch in mehrfacher Hinsicht anpassen. Der Gedanke hinter diesen Änderungen ist, dass die steuerlichen Regelungen nur bei einer echten Unternehmensübertragung anwendbar sein sollen — also nur auf das Betriebsvermögen und nicht auf Anlagekapital. Die Regierung schlägt vor, dass die steuerlichen Regelungen nicht mehr anwendbar sind für:
- Ab dem 1. Januar 2024:
– an Dritte vermietete Immobilien. - Ab dem 1. Januar 2025:
– sämtliches Anlagevermögen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (derzeit gilt eine Freistellung von bis zu 5 % des Gesellschaftsvermögens). Das Datum 1. Januar 2025 betrifft die BOR; die DSR ab ändert sich zum späteren Zeitpunkt.
– Betriebsvermögen im Wert von mehr als EUR 100’000, das auch privat genutzt wird. Die steuerlichen Regelungen gelten dann nicht mehr für den Anteil, zu dem diese Vermögenswerte privat genutzt werden.
Zusätzlich schlägt die Regierung ab dem 1. Januar 2025 folgende Änderungen vor: - Für die DSR ab: Wegfall des Beschäftigungserfordernisses. Der neue Eigentümer muss bei der Schenkung einer wesentlichen Beteiligung nicht mehr mindestens 3 Jahre beschäftigt gewesen sein.
- Die BOR und die DSR ab: nur noch anwendbar auf Schenkungen an Personen ab 21 Jahren. Dieses Erfordernis gilt nicht für Erbschaften.
- Für die BOR: Anpassung der Freistellung. Die Regierung will die 100-%-Freistellung auf 1,5 Mio. € (Going-Concern-Wert) anheben. Der über diesen Betrag hinausgehende Teil wird dann zu 70 % statt der derzeit geltenden 83 % freigestellt.
Das Vorstehende bedarf noch der Zustimmung des niederländischen Parlaments.
Grunderwerbsteuer
Die Regierung plant, auf die Übertragung neuer Immobilien über Anteilstransaktionen eine Grunderwerbsteuer von 4 % zu erheben. Damit zahlen Unternehmen ungefähr denselben Steuerbetrag wie bei einer direkten Lieferung neuer Immobilien. Eine Übergangsregelung ist geplant. Die Regierung beabsichtigt, die Steuer und die Übergangsregelung zum 1. Januar 2025 einzuführen.
Das Vorstehende bedarf noch der Zustimmung des niederländischen Parlaments.
Einkommensteuer (Inkomstenbelasting)
Die Einkommensteuer für Arbeitnehmer kennt zwei Tarifstufen. 2024 wird die zweite Tarifstufe — die Besserverdienenden — geringer indexiert, nämlich mit 3,55 % statt 9,9 %.
Erhöhung des Arbeitnehmerabzugs (Arbeidskorting)
Die Regierung plant, den Arbeitnehmerabzug jährlich zu erhöhen. Die Erhöhung kommt Arbeitnehmern zugute, die vom gesetzlichen Mindestlohn bis zu EUR 40’000 verdienen.
Bereitstellung von ÖV-Abonnements für Arbeitnehmer
Die Regierung plant, die Bereitstellung von Abonnements für den öffentlichen Verkehr an Arbeitnehmer zu vereinfachen. Derzeit erfordert die Bereitstellung und Erstattung eines ÖV-Abonnements vom Arbeitgeber einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Zudem muss ein Arbeitgeber derzeit Lohnsteuer einbehalten und abführen, wenn der Arbeitnehmer das ÖV-Abonnement nicht für geschäftliche Zwecke nutzt.
Das Vorstehende bedarf noch der Zustimmung des niederländischen Parlaments.
Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und können nicht als Beratung angesehen werden.