Das neue Schweizer Transparenzregister: Was Sie über LETA wissen müssen

Was gilt heute?

Die Schweiz verlangt derzeit, dass Gesellschaften nach dem Obligationenrecht interne Verzeichnisse ihrer wirtschaftlich Berechtigten führen. Dieses Regime kennt kein zentrales Register und nur eine begrenzte behördliche Aufsicht, was von internationalen Gremien zur Bekämpfung der Geldwäscherei kritisiert wurde. Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (LETA) wurde am 26. September 2025 vom Schweizer Parlament verabschiedet, zusammen mit einem revidierten Geldwäschereigesetz (GwG). Diese Änderungen stellen die bedeutendste Überarbeitung der Schweizer Transparenzvorschriften seit einer Generation dar und sollen die Schweiz vor ihrer FATF-Evaluation Ende 2026 an die internationalen FATF-Standards angleichen.

Was ist neu?

LETA führt ein zentrales, nicht öffentliches eidgenössisches Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ein und ersetzt damit das bisherige Regime interner Verzeichnisse. Rund 600’000 Schweizer juristische Personen — darunter AGs, GmbHs, Genossenschaften sowie bestimmte ausländische Rechtsträger mit Schweizer Bezug — müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und diese Angaben innerhalb eines Monats nach Gründung oder Änderung elektronisch registrieren. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder auf andere Weise Kontrolle ausübt. Lässt sich keine solche Person ermitteln, gilt das ranghöchste Mitglied des Leitungsorgans als wirtschaftlich Berechtigter. Das revidierte GwG dehnt die Geldwäschereipflichten zudem auf bestimmte beratende Tätigkeiten aus, einschliesslich Domizil- und Sitzdienstleistungen. Vorsätzliche Missachtung wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Stiftungen, Vereine, börsenkotierte Gesellschaften, Pensionskassen und staatliche Einrichtungen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Ab wann?

LETA und die zugehörige Ausführungsverordnung (LETO) sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten; das genaue Datum legt der Bundesrat fest. Für bestehende Gesellschaften gelten Übergangsfristen. Sobald LETA in Kraft tritt, haben die betroffenen Rechtsträger einen Monat Zeit, um ihre UBO-Daten zu registrieren. Wir empfehlen, bereits jetzt — vor dem offiziellen Inkrafttreten — mit der Erfassung Ihrer wirtschaftlich Berechtigten zu beginnen.

Wenn Sie besprechen möchten, wie sich LETA auf Ihre Struktur auswirkt, oder weitere Erläuterungen benötigen, lassen Sie es uns gerne wissen.

Laden Sie das Bulletin hier herunter.

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